Hausbau

Wie viel Quadratmeter darf man ohne Baugenehmigung bauen?

Viele Heimwerker fragen sich, wie viele Quadratmeter sie ohne Baugenehmigung auf ihrem Grundstück oder im Garten bebauen dürfen. Der Wert unterscheidet sich nämlich von Bundesland zu Bundesland. Genehmigungsfrei sind vor allem kleinere Bauten im Außenbereich, wie ein Gartenhaus oder ein Carport. Gleiches trifft auf Geräteschuppen, Mauern und Zäune zu. Dennoch müssen auch in diesen Fällen bestimmte Vorschriften beachtet werden.

Was darf ohne Baugenehmigung verwirklicht werden?

Kleinere Gartenhäuser und Schuppen mit einer Fläche zwischen 30 und 75 Kubikmetern sind in der Regel genehmigungsfrei (je nach Bundesland und Landesbauordnung). Selbiges trifft auf Terrassenüberdachung mit einer Bautiefe von bis zu drei Metern zu. Einfriedungen und Mauern dürfen im Außenbereich bis zu zwei Meter hoch sein. Carports unterliegen der Landesbauordnung, sind aber meistens genehmigungsfrei. Ob eine Genehmigung benötigt wird oder nicht, hängt bei Carports in hohem Maß von der Größe und dem Standort ab.

Auch kleinere Swimmingpools mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 Kubikmetern bedürfen keiner Baugenehmigung. Entscheidend bei Gartenhäusern ist die Nutzungsabsicht. Denn ein Wohn- oder Aufenthaltsraum erfordert grundsätzlich eine Baugenehmigung. Auch ein Betonfundament bedarf immer einer behördlichen Genehmigung. Lässt sich das Gartenhaus oder der Schuppen einfach wieder abbauen, wird normalerweise eine Baugenehmigung erteilt.

Was ist eine Baugenehmigung?

Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Erlaubnis für ein privates Bauvorhaben. Sie enthält alle Details zum geplanten Bauprojekt und bedarf der Antragsstellung. Nach ihrer Erteilung ist sie drei Jahre lang gültig. Die lokale Baubehörde signalisiert damit, dass das beantragte Bauvorhaben den geltenden gesetzlichen Vorschriften und Regelungen entspricht. Helfen kann in bestimmten Fällen eine bauordnungsrechtliche Beurteilung, wenn man vorhat, ein Grundstück zu erwerben und zu bebauen. Oft kommt die Frage bei Garagen und Carports auf, ob eine Baugenehmigung benötigt wird oder nicht. Regionale Besonderheiten spielen in diesem Zusammenhang eine Schlüsselrolle.

Einen Bauantrag stellen

Um einen Bauantrag zu stellen, werden neben den offiziellen Formularen auch ein Lageplan, Bauzeichnungen, eine Baubeschreibung sowie Nachweise zur Statistik, zum Schallschutz und zur Dämmung verlangt. Angaben zur Wasserversorgung, Entwässerung und Erschließung dürfen ebenso wenig fehlen. Im Einzelfall können weitere Unterlagen dazukommen. Die Baugenehmigung kostet durchschnittlich ein halbes Prozent der zu erwartenden Gesamtkosten.

Baugenehmigung
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Welcher Rauminhalt ist genehmigungsfrei?

Besonders großzügig fällt der Brutto-Rauminhalt, früher auch umbauter Raum genannt, in Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen mit 75 Kubikmeter aus. Rheinland-Pfalz nennt 50 Kubikmeter und Baden-Württemberg sowie Niedersachsen jeweils 40 Kubikmeter. In allen anderen Bundesländern liegt dieser Wert bei 30 und im Fall von fünf Bundesländern sogar nur bei 10 Kubikmetern. Zu unterscheiden gilt es ferner den bebauten Bereich von Gebieten außerhalb von geschlossenen Ortschaften. Als Orientierung ist eine Grundfläche von 30 Kubikmeter anzusetzen. Für viele Gebäudetypen ähneln sich die Regelungen in den meisten Bundesländern.

Wo herrschen strengere Regeln?

Im Allgemeinen herrschen in dichter besiedelten Gebieten auch strengere Regelungen hinsichtlich der Bauvorschriften vor. Dahinter verbirgt sich der eklatante Platzmangel in vielen urbanen Räumen. Ferner müssen in Metropolen Nachbarrechte stärker beachtet werden. In ländlich geprägten Regionen fallen die Bauvorschriften hingegen nicht so streng aus, denn hier steht einfach mehr Platz zur Verfügung. Deshalb fühlen sich auch potenzielle Nachbarn viel weniger gestört.

Was gilt es beim Bauen ohne Baugenehmigung ansonsten zu beachten?

Weitere rechtliche Faktoren betreffen den Abstand zum Nachbargrundstück und die zulässige Höhe des Gartenhauses oder Werkzeugschuppens. Die zuständige Baubehörde liefert dazu tiefergehende Informationen. Am besten informiert man zusätzlich die Nachbarn, damit es im besten Fall zu keinen Streitereien kommt.

Kommt es zu einem Regelverstoß, drohen empfindliche Strafen. Neben Bußgeldern kann dann auch der Zwangsrückbau behördlich angeordnet werden. In bestimmten Fällen ist es möglich, eine nachträgliche Baugenehmigung zu bekommen, diese führt jedoch zu höheren Kosten und zieht eine genaue Prüfung des Bauprojekts nach sich. Im schlimmsten Fall droht ein komplettes Nutzungsverbot. Bis zur rechtlichen Klärung darf dann das Bauprojekt weder bewohnt noch genutzt werden.